Schulung nach DGUV Grundsatz 308-008

Arbeitsbühnen ermöglichen sicheres Arbeiten in großen Höhen. Dennoch gibt es viele Unfälle die in erster Linie durch persönliches Fehlverhalten und Unwissenheit der Bediener und Einweiser geschehen. Personen- und Sachschäden sind daher durch fachgerechte Schulung und Unterweisung vermeidbar.

Um diese Unfallursachen zu reduzieren sowie die Sicherheit für alle Anwender zu erhöhen, wurde Anfang 2010 der berufsgenossenschaftliche Grundsatz BGG/DGUV 966 erlassen.
Nach dem Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 in Anlehnung an die BetrSichV und die DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 ( Unterweisungspflicht/ Unternehmerpflicht) wird die Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Erwerb einer Bedienberechtigung für Arbeitsbühnen aufgezeigt. Eine solche Schulung soll die Ausbildung und Beauftragung der Bediener oder Einweiser von Arbeitsbühnen in einer theoretischen und praktischen Ausbildung intensiv behandeln.

Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern die zu Ihrem Aufgabenfeld passende Unterweisung zum Betreiben von Hubarbeitsbühnen und garantieren Ihnen eine hochwertige Schulung, die praxisnah von erfahrenen Trainern mit international gültiger Ausbildung (ISO 18887) durchgeführt wird.

Für Fragen, weitere individuelle Beratung oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung unter:

Tel. 0700 20406075   oder E-Mail:  info@lift-manager.de 

 

Lift-Manager Arbeitsbühnen Service - Schulung nach DGUV
Lift-Manager Arbeitsbühnen Service - Schulung nach DGUV