Sicherheitsprüfungen
Sicherheit für Ihre Hubarbeitsbühnen:
Die wichtigsten Anliegen, welche jeder Arbeitsbühnen-Anwender sichergestellt haben möchte sind:
- Schutz und Erhalt von Leben und Gesundheit der Bedienpersonen von Hubarbeitsbühnen gewährleisten
- Ausfallzeiten vermeiden
- Betriebssicherheit gewährleisten
- Funktionalität erhalten
- empfohlenen Richtlinien entsprechen
- Rendite erhöhen
- Werte erhalten
Gerade die jährlich erforderliche Prüfung nach den gesetzlichen Vorschriften ( Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Regel 100-500 und Bedienanleitung der Hersteller) gibt Anlass und Gelegenheit Ihre Arbeitsbühne gründlich und nach den neuesten Erkenntnissen zu prüfen und zu warten – am besten vom Fachmann!
Geschulte und zertifizierte Service-Techniker führen nach Rücksprache mit Ihnen mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebene Sicht- und Funktionsprüfung durch, wie z.B.:
- Mängel ggf. gleich vor Ort beseitigen
- vorbeugende Instandhaltung durchführen und zeigen
- Einstellarbeiten (Reichweiten, Drücke usw.), damit das Gerät auch optimal genutzt werden kann
- Bei Bedarf führen wir auch die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 (ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) an Ihrer Hubarbeitsbühne durch und dokumentieren die Messwerte im Prüfprotokoll.
Nutzen Sie unser bundesweit ausgebautes Netz an Lift-Manager Service-Stützpunkten und unsere speziell geschulten Fachkräfte zur Durchführung der Sicherheitsprüfung.