Prüfung von PSA
Überprüfung von PSAgA
(entsprechend DGUV Grundsatz 312-906 und EN 360:2002)
Die Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist in Arbeitsbühnen heute Standard und dient dem aktiven Schutz der Bedienpersonen im Arbeitskorb.
Dabei ist auch an die jährlich geforderten Sicherheitsprüfungen der PSAgA zu denken.
Die EG-Binnenmarktrichtlinie 89/686/CEE schreibt eine regelmäßige Überprüfung aller PSA mindestens alle 12 Monate vor.
Wir unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns unter: Tel. 0700 20406075 * oder E-Mail: info@rothlehner.de
* nur aus dem Deutschen Festnetz. Preis max. 14 ct./Min., Mobilfunktarife teurer
Übrigens sind neue PSAs in verschiedensten Ausführungen bei uns erhältlich !
Der Zweck der jährlichen Überprüfungen ist die rechtzeitige Erkennung jeglicher Unregelmäßigkeiten bei Ausrüstungsgegenständen, welche zu einer gefährlichen Situation führen könnte. Diese Vorkehrung, zusätzlich zur obligatorischen Überprüfung vor und nach jedem Einsatz gewährleistet, dass die Ausrüstung in konformen Zustand bleibt.
Überprüfung gemäß den Herstellerangaben:
- vor Ausgabe an den Benutzer
- vor und nach jedem Gebrauch
- alle 12 Monate durch eine befähigte Person (Sachkundigen) für PSAgA
Gerne bieten wir Ihnen die jährliche Überprüfung ihrer PSAgA an.
Auch die Überprüfung und Instandsetzung der IKAR Höhensicherungsgeräte HWB2 und
ACB 1.8 nach DIN EN 360/2002 ist bei uns möglich.

